Homepage
Handel und Dienstleistungen
für ihr Labor

Chemikalienverkauf

Unsere Firma ist durch Anzeige nach ChemVerbotsV § 2 (6) in Verbindung mit (5) und (1) berechtigt, giftige und sehr giftige Chemikalien an gewerbliche Verbraucher zu verkaufen.

Wir führen eine Abgabedokumentation entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist.

D. h., wir geben grundsätzlich keine Chemikalien an private Kunden ab!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen. Bei jeder Abgabe einer giftigen Chemikalie benötigen wir von Ihnen die Angabe des Verwendungszwecks. Diese werden wir mit einer eigenen Endverbleibserklärung für diese Chemikalie abfragen.

Ausschließlich Mitarbeiter mit bestätigter Sachkunde oder dokumentierter Belehrung sind berechtigt, Ihnen diese Stoffe abzugeben.

Das sind bei uns im Haus:

Dr. Axel Landgraf (Sachkundenachweis)
Anja Raue (Beauftragung mit Belehrung)
Oliver Thake (Beauftragung mit Belehrung)
Simon Sürie (Beauftragung mit Belehrung)


Mit der Abgabe erhalten Sie Hinweise auf ein Sicherheitsdatenblatt und ggf. zusätzliche Hinweise für die ordnungsgemäße Verwendung und Entsorgung.

 

Kontakt